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Kommunikation
– Pressemitteilung
CLEANSTATE e.V.
Fürstenauer
Straße 17
Peine, den 04. Februar
2010
31224 Peine - Woltorf
Tel. 05171 - 82997
Fax: 05171 - 989988
info@cleanstate.de
Kartellrecht und
Billigkeit von Energiepreisen
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Stark
gestiegene Energiepreise waren in den letzten Jahren Gegenstand
zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern
und Energieversorgern. Daran waren sowohl große Energieanbieter
wie E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall und EWE, aber auch viele Stadtwerke
beteiligt. Die Explosion der Preise für Strom und Gas in
Deutschland beruht nicht allein auf einer Knappheit der Energie auf den
Weltmärkten, sondern auch auf dem Gewinnstreben von
Versorgungsunternehmen, die ihre marktbeherrschende Stellung
missbrauchen. U. a. zum Schutz vor Ausbeutung hat der Gesetzgeber das
Kartellrecht geschaffen, als zentrale Norm das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Am 18.12.2007 wurde in das GWB
der § 29 zur Energiewirtschaft eingefügt, das geschah mit dem
Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der
Energieversorgung und des Lebensmittelhandels.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) befasste sich in
seiner Entscheidung VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 mit Gaspreisen in der
Grundversorgung. Der BGH gab mit dem Urteil vom 19.11.2008 der Revision
der Stadtwerke Dinslaken statt und hob das verbraucherfreundliche
Urteil des Landgerichts Duisburg auf. Die Sache wurde vom BGH zur neuen
Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen,
wo heute noch über die Gaspreise gestritten wird. Die
Leitsatz-Entscheidung VIII ZR 138/07 gehört seit ihrer
Verkündung zu den am meisten zitierten BGH-Urteilen in der
Rechtsprechung zu Energiepreisen.
Der BGH-Senat unter Vorsitz des Richters Wolfgang Ball erzeugte mit
seinem Urteil VIII ZR 138/07 aus der Kartellrechtsänderung vom
18.12.2007 nur 11 Monate später einen schwerwiegenden Nachteil
für Energieverbraucher und verkehrte den Zweck des Gesetzes in
sein Gegenteil. In dem Urteil VIII ZR 138/07 verbannte der VIII.
Zivilsenat das Kartellrecht aus Zivilprozessen und schränkte die
Anwendung des § 315 BGB noch weiter ein. Warum der Gesetzgeber vom
VIII. Zivilsenat des BGH ignoriert wird und warum dieser stattdessen
offenbar Willkür zugunsten der Energieversorger walten lässt,
wirft viele Fragen auf. Da der VIII. Zivilsenat in seinen
Urteilsgründen vom 19.11.2008 an die Stelle des Gesetzgebers tritt
und damit die Gewaltenteilung missachtet, erscheint die
Verfassungstreue der beteiligten Richter zweifelhaft.
In dem neuesten Beitrag zu Energiepreisen setzt sich unser
Vereinsmitglied Dr. Lothar Gutsche mit dem Verhältnis von
Kartellrecht und der Billigkeit für Energiepreise auseinander,
namentlich mit § 29 GWB und § 315 BGB. Das Ergebnis seiner
Untersuchung lautet: Das BGH-Urteil VIII ZR 138/07 ist nicht im Namen
des Volkes, sondern im Namen der Energiekonzerne ergangen.
Link zum vollständigen Beitrag:
http://www.cleanstate.de/Kartellrecht_Energiepreise.html
An den Deutschen Bundestag richtet sich die Frage, wann eigentlich eine
Richteranklage nach Artikel 98 Absatz 2 des Grundgesetzes angemessen
ist. Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist zu prüfen, ob sie in
dem BGH-Urteil vom 19.11.2008 keine Rechtsbeugung im Sinne von §
339 des Strafgesetzbuches erkennen kann.
gez.
Prof. Dr.-Ing.
Hans-Joachim Selenz
1.Vorsitzender CLEANSTATE
e.V.
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Quelle und Seiteninformation
URL der Pressemitteilung: http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_04_02_2010.html
URL als PDF: http://www.cleanstate.de/PRESSEMITTEILUNG_CLEANSTATE_04_02_2010.pdf
Pressemitteilungen http://www.cleanstate.de/Presse.html
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zum Handeln zu zwingen. Wir sind überwiegend selbst in
großen Unternehmen, Politik und öffentlicher Verwaltung
tätig oder tätig gewesen und haben dort die unglaublichen
Missstände erlebt, die wir bekämpfen - dies ist vor allem die
Basis unseres persönlichen Engagements und unseres Erfolgs.
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